Das Videoportal video.fh-aachen.de wird von der Fachhochschule Aachen betrieben. Die informationsverarbeitende Infrastruktur wird zu wissenschaftlichen Zwecken in Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung, zum Zweck der Unterstützung der Aufgaben und Dienste der Hochschulverwaltung, der Hochschulbibliothek und der Datenverarbeitungszentrale sowie zur Erfüllung sonstiger Aufgaben der Hochschule zur Verfügung gestellt. Das Videoportal der FH Aachen unterliegt den Vorgaben der geltenden Netzordnung der FH Aachen. Eine private Nutzung des Videoportals ist nicht zulässig.
Die Nutzungsberechtigten werden, wie folgt, in drei Gruppen eingeordnet:
Es ist den Nutzungsberechtigten der Gruppe 3 gestattet, auf dem Videoportal
'Eigene Medien' sind Medien, deren Urheber oder Urheberin der oder die Nutzungsberechtigte selbst ist oder Medien an denen der oder die Nutzungsberechtigte nachweisbar Nutzungsrechte in einem für den konkreten Nutzungszweck ausreichenden Umfang hat. Die Medien dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z.B. „Recht am eigenen Bild"), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet, dass die Betroffenen über die Preisgabe und Verwendung seiner/ihrer persönlichen Daten selbst bestimmen dürfen. Die Einwilligung Dritter, sofern dieser oder diese Teil des Mediums ist, ist durch den Urheber oder die Urheberin bzw. durch den Nutzungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigte einzuholen. Bei der Beteiligung von Minderjährigen ist zu beachten, dass es nach geltendem Recht grundsätzlich der Zustimmung beider Elternteile in die Veröffentlichung der Medien bedarf. Der Urheber oder die Urheberin bzw. der oder die Nutzungsberechtigte ist für die rechtmäßige Veröffentlichung der Medien verantwortlich.
Bei eingehenden Hinweisen, insbesondere von Nutzungsberechtigten, auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Hochschulleitung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die Fachhochschule Aachen gesperrt, bis die Sachlage geklärt ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:
Unbeschadet anderweitiger und/oder weitergehender gesetzlicher Verbote, ist die Veröffentlichung von Medien nicht gestattet:
Alle Nutzungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung des FH-Videoportals alle Vorgaben der Nutzungsbedingungen einzuhalten. Die Nutzungsberechtigten der Gruppe 3 bestätigen beim Upload eines Mediums aktiv, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren. Die Fachhochschule Aachen behält sich vor, den Zugang zum FH-Videoportal zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.
Die Datenverarbeitungszentrale ist gemäß der IT-Nutzungsordnung berechtigt, die Inanspruchnahme der informationsverarbeitenden Infrastruktur durch die einzelnen Nutzenden in den nachfolgenden Fällen zu dokumentieren und auszuwerten:
Eine Beteiligung des/der Datenschutzbeauftragten sowie des Personalrats bei Einsichtnahme in die auszuwertenden Unterlagen ist vorgesehen.
Die Übermittlung von Medien/Daten an Dritte darf ausschließlich zu Beweiszwecken an autorisierte Behörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt.