Nutzungsbedingungen für video.fh-aachen.de

1. Allgemeine Nutzungsbedingungen / Zweck

Das Videoportal video.fh-aachen.de wird von der Fachhochschule Aachen betrieben. Die informationsverarbeitende Infrastruktur wird zu wissenschaftlichen Zwecken in Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung, zum Zweck der Unterstützung der Aufgaben und Dienste der Hochschulverwaltung, der Hochschulbibliothek und der Datenverarbeitungszentrale sowie zur Erfüllung sonstiger Aufgaben der Hochschule zur Verfügung gestellt. Das Videoportal der FH Aachen unterliegt den Vorgaben der geltenden Netzordnung  der FH Aachen. Eine private Nutzung des Videoportals ist nicht zulässig.

2. Nutzungsberechtigte

Die Nutzungsberechtigten werden, wie folgt, in drei Gruppen eingeordnet:

  • Gruppe 1: Anonyme Besucher des Medienporttals (ohne Login)
  • Gruppe 2: Alle Angehörige der FH Aachen (mit Login, z.B. auch Studierende)
  • Gruppe 3: Nur Beschäftigte der FH Aachen (mit Login)

3. Veröffentlichung von Medien

Es ist den Nutzungsberechtigten der Gruppe 3 gestattet, auf dem Videoportal

  1. eigene Medien nur für sich selbst sichtbar zu machen (Veröffentlichungsstaus „Nur für mich“)
  2. eigene Medien auch so zu veröffentlichen, dass anonyme Besucher oder Besucherinnen des FH-Videoportals diese anschauen können, wobei ein eigenverantwortlicher Wechsel des Veröffentlichungsstatus der Medien von „Nur für mich“ auf „Öffentlich“ erfolgt, und
  3. eigene Medien einem eingeschränkten Teilnehmerkreis zur Verfügung zu stellen.

'Eigene Medien' sind Medien, deren Urheber oder Urheberin der oder die Nutzungsberechtigte selbst ist oder Medien an denen der oder die Nutzungsberechtigte nachweisbar Nutzungsrechte in einem für den konkreten Nutzungszweck ausreichenden Umfang hat. Die Medien dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z.B. „Recht am eigenen Bild"), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

4. Datenschutz

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet, dass die Betroffenen über die Preisgabe und Verwendung seiner/ihrer persönlichen Daten selbst bestimmen dürfen. Die Einwilligung Dritter, sofern dieser oder diese Teil des Mediums ist, ist durch den Urheber oder die Urheberin bzw. durch den Nutzungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigte einzuholen. Bei der Beteiligung von Minderjährigen ist zu beachten, dass es nach geltendem Recht grundsätzlich der Zustimmung beider Elternteile in die Veröffentlichung der Medien bedarf. Der Urheber oder die Urheberin bzw. der oder die Nutzungsberechtigte ist für die rechtmäßige Veröffentlichung der Medien verantwortlich.

5. Meldeprozess vermeintlich rechtswidriger Inhalte

Bei eingehenden Hinweisen, insbesondere von Nutzungsberechtigten, auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Hochschulleitung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die Fachhochschule Aachen gesperrt, bis die Sachlage geklärt ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:

  1. Der Besitzer oder die Besitzerin des Mediums wird schriftlich von der Datenverarbeitungszentrale über die eingegangene Meldung informiert und das Medium bis zur Klärung des Sachverhaltes gesperrt.
  2. Der Besitzer oder die Besitzerin des Mediums hat drei Werktage Zeit auf die Meldung zu reagieren, beispielsweise das Medium auszutauschen, zu löschen oder die Meldung abzulehnen.
  3. Ist das Medium nach dieser Frist nicht gelöscht oder korrigiert worden, oder hat der Besitzer oder die Besitzerin des Mediums nicht reagiert oder lehnt die Meldung als nicht gerechtfertigt ab, wird das Medium automatisch von der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) gesperrt. In diesem Fall behält sich die FH Aachen vor, den Sachverhalt rechtlich zu klären.
  4. Bis zur endgültigen rechtssicheren Klärung des Sachverhalts wird das Medium nicht mehr auf dem Videoportal angezeigt.

6. Veröffentlichungsverbot bestimmter Inhalte

Unbeschadet anderweitiger und/oder weitergehender gesetzlicher Verbote, ist die Veröffentlichung von Medien nicht gestattet:

  • die unerlaubte und/oder strafbare Handlungen darstellt;
  • die pornographische Darstellungen enthält;
  • Inhalte enthält, die in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise die abgebildete(n) Person(en) herabsetzt oder verunglimpft,
  • wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden ist bzw. sind, oder
  • wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer angenommen werden muss, dass Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte o.ä.) durch die Veröffentlichung verletzt sind und eine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht vorliegt.

7. Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung

Alle Nutzungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung des FH-Videoportals alle Vorgaben der Nutzungsbedingungen einzuhalten. Die Nutzungsberechtigten der Gruppe 3 bestätigen beim Upload eines Mediums aktiv, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren. Die Fachhochschule Aachen behält sich vor, den Zugang zum FH-Videoportal zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.

8. Protokollierung

Die Datenverarbeitungszentrale ist gemäß der IT-Nutzungsordnung berechtigt, die Inanspruchnahme der informationsverarbeitenden Infrastruktur durch die einzelnen Nutzenden in den nachfolgenden Fällen zu dokumentieren und auszuwerten:

  1. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
  2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration,
  3. zum Schutz der personenbezogenen und der betriebssensitiven Daten,
  4. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie
  5. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung.

Eine Beteiligung des/der Datenschutzbeauftragten sowie des Personalrats bei Einsichtnahme in die auszuwertenden Unterlagen ist vorgesehen.

9. Übermittlung

Die Übermittlung von Medien/Daten an Dritte darf ausschließlich zu Beweiszwecken an autorisierte Behörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt.